Es gibt eine Versicherung, nach der ich immer wieder gefragt werde: die Rechtsschutzversicherung. Die Kunden, die keine haben, wollen wissen, was es kostet und ob es sinnvoll ist. Kunden, die eine besitzen, wollen darüber sprechen, ob und für welche Fälle, sie sie brauchen können, da sie ja doch recht teuer ist.
Die Rechtsschutzversicherung für Privatkunden lässt sich in 4 Hauptbereiche unterteilen:
- 1.Privatrechtsschutz
- 2.Berufsrechtsschutz
- 3.Wohn- und Mietrechtsschutz
- 4.Verkehrsrechtsschutz
Die Privatrechtsschutz deckt alles ab, was z.B. aus Kaufverträgen entsteht, z.B. der Handwerker hat gepfuscht und soll nun den Schaden bezahlen. Hierunter fallen aber auch die Fahr- oder Fluggastrechte bei der Bahn oder im Flugverkehr. Des Weiteren sind Nachbarschaftsstreitereien, oder Streitereien mit Versicherungen und viele weitere Bereiche enthalten.
Der Berufsrechtsschutz schützt, wie der Name schon sagt, den Berufsbereich. Hierunter fallen Kündigungsschutzklagen, wenn der Arbeitgeber ohne wirkliche Begründung kündigt, oder überhaupt kündigt. Sollte der Arbeitgeber ein schlechtes Arbeitszeugnis ausgestellt haben und der ehemalige Arbeitnehmer dies nicht für gerechtfertigt halten, hilft auch die Berufsrechtsschutz dieses Recht auf ein angemessenes Arbeitszeugnis durchzusetzen. Und natürlich sind auch so ziemlich alle weiteren Fälle von Ärger mit dem Arbeitgeber über diesen Rechtsschutzbereich abgesichert.
Im Bereich der Wohn- und Mietrechtsschutz ist alles abgesichert, was die selbstbewohnte Wohneinheit betrifft. Also z.B. Streitereien zwischen Vermieter und Mieter. Z.B. wenn der Vermieter geltend macht, dass die Wohnung nicht ordentlich hinterlassen wurde oder der Vermieter will die Kaution nicht ausbezahlen. Die Heizung funktioniert nicht und der Vermieter unternimmt nichts. In dem Baustein wären auch Streitereien zwischen Eigentumsparteien in einer Eigentümergemeinschaft abgesichert oder aber auch Fälle, die sich aus dem Eigentum eines Einfamilienhauses o.ä. ergeben.
Als Vermieter einer Wohnung benötigt man eine separate Versicherung oder den separaten Baustein Vermieterrechtsschutz.
Unter Verkehrsrecht fällt alles, was mit der Teilnahme am Straßenverkehr in Zusammenhang steht. Es sind also alle Fälle, in denen der Kunde am Straßenverkehr teilnimmt, unabhängig davon, ob er als Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autofahrer unterwegs ist. Selbst unrechtmäßige Knöllchen, sogenannte Ordnungswidrigkeiten, können abgesichert werden. Die meisten Fälle sind aber natürlich Verkehrsunfälle und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten.
Der Preis liegt derzeit bei einer Versicherung, die alle vier Bereiche gut absichert bei ca. 240€ p.a. Zusätzlich wird bei jedem Schadenfall eine Selbstbeteiligung fällig. Bei der Concordia z.B. sind es 300€ pro Fall, es sei denn, der Kunde nimmt einen von der Gesellschaft vorgeschlagenen Anwalt. Dann beträgt die Selbstbeteiligung nur 150€. Die Auxilia hat ein Modell mit fallender Selbstbeteiligung und die Roland hat feste Selbstbeteiligungssätze.
Abgesichert ist bei diesen Versicherungen immer die ganze Familie, sofern sie in häuslicher Gemeinschaft lebt. Tarife für Singles sind nur unwesentlich bis gar nicht günstiger.
Die Rechtsschutzversicherung kann auch Bausteinmäßig abgeschlossen werden. Also jeder Baustein einzeln oder in Kombination. Wobei die Berufsrechtsschutz nur in Verbindung mit der Privatrechtsschutz abgeschlossen werden kann.
So nun haben wir uns angeschaut, in welchen Fällen die Rechtsschutzversicherung leistet und wir haben uns angeschaut, was sie kostet.
Damit hat nun eigentlich jeder Ideengeber und Kunde die Möglichkeit zu überlegen, ob er eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte. Denn zu den dringend notwendigen Versicherungen gehört sie nicht.
Ich halte das für eine sehr persönliche Entscheidung. Ich selbst hab lange eine gehabt und hätte sie in der Zeit 2mal gebraucht. Einmal für Mietrecht, weil mein Vermieter unter fadenscheinigen Gründen die Kaution nicht ausbezahlen wollte. Damals hatte mir mein Vertreter jedoch eine Versicherung ohne Mietrecht verkauft, obwohl ich ausgerechnet das haben wollte. (Das war lange vor meiner aktiven Zeit. ☹) Im Ergebnis habe ich den Anwalt erst mal selbst zahlen müssen. Mit dem Urteil habe ich dann jedoch die volle Kaution und 5/6 meiner Anwaltskosten vom Vermieter bekommen, hab also selbst nur 1/5 der Anwaltskosten gezahlt. Die lagen in Summe so bei 900€, wenn ich mich richtig erinnere.
Der zweite Fall war ein Fall der Fluggastrechte. Die Airline KLM wollte die Entschädigung von 600€ pro Person bei 2 Personen nicht zahlen, weil ein kranker Pilot höhere Gewalt sei. Da habe ich dann die Rechtsschutzversicherung genutzt. Am Ende hat KLM dann doch die Entschädigung, samt Anwaltskosten bezahlt, sodass ich final nicht mal die 150€ Selbstbeteiligung bezahlt hab. Das wäre aber ohne Versicherung auch so ausgegangen.
Ich habe mich danach entschieden die Versicherung zu kündigen. Denn wenn ich solch einen Fall noch einmal erleben sollte, wüsste ich, dass die Kosten für den Streitfall, selbst wenn ich als „Verlierer" das Gericht verlasse, wahrscheinlich nicht so hoch sind, wie die Beiträge für die Versicherung über die ganzen Jahre, in denen ich sie nicht genutzt habe.
Ich habe jedoch auch Kunden, die für den Fall wissen wollen, dass eine Versicherung hinter ihnen steht und die Kosten erst einmal übernimmt, unabhängig vom Ausgang des Streitfalls.
Ich kann in jedem Fall beide Meinungen verstehen und weiß, dass es in dieser Frage weder richtig noch falsch gibt. Es gibt bloß anders. 😊
Solltet ihr bei der Entscheidung Hilfe brauchen oder noch weitere Infos benötigen, sprecht mich gerne an.
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